Die Unternehmensgründung nach neuem Recht

Das GmbH-Recht wurde 2008 reformiert. Mit dem „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG), das am 01. November 2008 in Kraft trat, wird die Gründung einer GmbH vereinfacht und beschleunigt und folglich deren Attraktivität erhöht sowie der Schutz der Gläubiger im Falle einer Insolvenz verbessert.

Mit der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft – einer Sonderform der GmbH – hat die englische Limited, die wegen ihrer unkomplizierten Gründung und ihrem geringen Stammkapital wesentliche Vorteile gegenüber einer GmbH in Deutschland aufwies, Konkurrenz bekommen.

Die Unternehmergesellschaft (UG) zeichnet sich besonders durch ihr geringes Stammkapital aus, für die Gründung wird nur ein 1 Euro benötigt. Gesellschafter haben das Recht, die Höhe ihrer Stammeinlagen individuell zu bestimmen. Die Geschäftsanteile können aufgeteilt, zusammengelegt oder an dritte Personen übertragen werden.

Der zu erwartende Finanzbedarf sollte dabei aber nicht außer Acht gelassen werden, denn gerade in der Anfangsphase werden beispielsweise Mittel für Investitionen benötigt und bei ungenügendem Kapital ist die Gesellschaft von Beginn an insolvenzbedroht. Bei der UG gelten nur Geldeinlagen, Sacheinlagen wie bei einer „konventionellen“ GmbH sind hier ausgeschlossen.

Die Gründung der Unternehmergesellschaft

Die UG kann – wie die GmbH – durch eine oder mehrere Personen gegründet werden, Gesellschafter können natürliche Personen sowie Gesellschaften sein. Der zur Gründung einer UG notwendige Gesellschaftervertrag kann in individuell ausgearbeiteter Form oder als vereinfachtes und kostengünstigeres Musterprotokoll erfolgen.

Die UG darf bei der Verwendung des Musterprotokolls maximal drei Gesellschafter und lediglich einen Geschäftsführer besitzen. Beim Musterprotokoll können die vorgegebenen Punkte weder verändert noch erweitert werden, deshalb ist jenes vor allem für Ein-Personen-Gesellschaften interessant. Der Gesellschaftervertrag muss von einem Notar beurkundet werden.

Die Anmeldung der UG erfolgt beim zuständigen Amtsgericht, dabei muss der Geschäftsführer bestätigen, dass das Stammkapital vollständig vorhanden und der Gesellschaft frei zur Verfügung steht. Nicht wahrheitsgemäße Angaben ziehen strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Erst nach Eintragung der UG im Handelregister gilt die beschränkte persönliche Haftung der Gesellschafter.

Was der Geschäftsführer für Pflichten hat

Der Geschäftsführer kann ferner in einer Gründerversammlung von den Gesellschaftern bestellt und jederzeit wieder abberufen werden. Gesellschafter einer UG, die einen inhabilen Geschäftsführer bestellen, können strafrechtlich belangt werden.

Der Geschäftsführer zeichnet sich für die Geschäfte der Gesellschaft unter Beachtung der Gesetze, der Satzung und seines Anstellungsvertrages sowie für die ordnungsgemäße Buchführung und die Erarbeitung des Jahresabschlusses verantwortlich. Des Weiteren muss der Geschäftsführer auf Verlangen der Gesellschafter einen Überblick über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft geben.

Mit einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft soll Gründern der spätere Einstieg in die GmbH erleichtert werden. Die Gesellschafter sind deshalb zur Kapitalansparung verpflichtet, so dürfen nur 75 Prozent des Jahresgewinnes an die Gesellschafter ausgezahlt werden, ein Viertel des Jahresgewinnes dient zur Bildung von Rücklagen.

Die Rücklagen können dann zur Erhöhung des Stammkapitals eingesetzt werden. Wurde ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro erwirtschaftet, erfolgt die Eintragung der Erhöhung im Handelsregister und die UG kann in eine klassische GmbH umfirmiert werden. Eine bestehende GmbH in eine UG umzuwandeln ist dagegen nicht möglich.

Gerade bei der Gründung sollte man sich auch um die rechtliche Absicherung kümmern. Hier sind zuerst die Betriebshaftpflichtversicherung und die Firmenrechtsschutzversicherung zu nennen. Die Betriebshaftpflicht kann eine Rechtsschutzabsicherung enthalten, deshalb sollte man die Versicherungsbedingungen genau beachten und sich am besten bei betriebshaftpflicht-betriebshaftpflichtversicherung.de zur Firmenrechtsschutz beraten lassen.

Die Haftung bei der Gesellschaft

Die UG haftet mit ihrem gesamten Vermögen, Gläubiger können sich demzufolge, und das trifft auch bei Insolvenz zu, nur am Gesellschaftsvermögen befriedigen. Eine persönliche Haftung der Gesellschafter ist in der Regel nicht möglich.

Trotzdem empfiehlt sich für das Unternehmen der Abschluß einer Betriebshaftpflichtversicherung, bei der auch eine Managerhaftpflichtversicherung mit eingeschlossen ist. Mit der erweiterten Betriebshaftpflichtversicherung sind dann auch die Geschäftsführer und deren Haftungsrisiken abgesichert. Über die Betriebshaftpflichtversicherung kann man hier mehr lesen.

Die Insolvenzantragsstellung oblag einst nur dem Geschäftsführer. Seit dem 01. November 2008 ist jeder Gesellschafter im Falle der Führungslosigkeit (kein Geschäftsführer mehr) in der Pflicht, bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft einen solchen zu stellen. Insolvenzverschleppung wird strafrechtlich verfolgt, ausgenommen davon sind Gesellschafter, die weder über die finanzielle Situation noch über die Führungslosigkeit Kenntnis hatten.

Nicht nur die Gründung einer GmbH wurde attraktiver gestaltet, auch bereits bestehende Gesellschaften profitieren vom neuen GmbH-Recht. So muss beispielsweise der Verwaltungssitz einer deutschen Gesellschaft nicht mehr gleich dem Satzungssitz sein. Die Gesellschaften können somit ihre Tätigkeit auch im Ausland verbessert ausführen, ein wichtiger Punkt um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Jeder Unternehmensgründer sollte sich bereits bei der Gründung mit den Haftungsrisiken beschäftigen und diese mit einer betrieblichen Haftpflicht absichern.

Warum 2016 ein schlechtes Jahr wird

Die ersten drei Wochen des Jahres 2016 sind vorüber und es lohnt sich einen Blick in die Zukunft bei der Geldanlage zu werfen. In den ersten 3 Wochen sind die Börsen weltweit eingebrochen. Das hat mehrere Gründe.

Viele Problemgebiete in 2016

shanghaiAls erstes wurden die Börsen weltweit von schlechten Konjunkturzahlen aus China belastet. Die Sorgen drehten sich darum, daß sich das Wirtschaftswachtum abschwächen könnte und dadurch auch die Wirtschaft in anderen Ländern leiden könnte, denn China ist immerhin die zweitgrößte Wirtschaft der Welt.

Weitere Belastungsfaktoren waren der weiter fallende Ölpreis. Denn Länder wie Russland, Saudi Arabien und viele andere Erdöl exportierende Länder, hängen stark vom Ölpreis ab. Bei vielen Staaten hängen fast alle Staatseinnahmen von den Verkaufserlösen des Rohöls ab. Und bei vielen Staaten ist der Haushalt nur ausgeglichen, wenn der Ölpreis 70 Dollar und mehr kostet. Diesen Staaten droht nun langsam der Staatsbankrott, wenn nicht die Ausgaben verringert und die Einnahmen erhöht werden. Doch das belastet die Konjuktur weiter.

Mit der allgemeinen Abschwächung der Weltwirtschaft könnte 2016 eine Abwärtsspirale beginnen, die sich selbst immer mehr verstärkt. Geringere Ausgaben verringern auch das Bruttosozialprodukt, was wiederum zu geringeren Steuereinnahmen führt und das wiederum die Staaten zwingt, noch mehr zu sparen. Diesen Kreislauf zu durchbrechen wird nicht einfach werden…

Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung

Generell ist jeder Deutsche dazu verpflichtet Mitglied in einer Krankenversicherung zu sein. So sieht es das Gesetz seit dem 01.04.2007 vor. Es gibt in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen, welche sich grundlegend unterscheiden.

Aber nicht jeder Arbeiter kann sich automatisch für eine private Krankenversicherung entscheiden. Selbständige oder Freiberufler können hier jederzeit eintreten, für Arbeitnehmer hingegen gilt ein Mindesteinkommen, daß jedes Jahr angepasst wird.

krankenversicherungAlle anderen Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet sich über gesetzliche Krankenkassen zu versichern. Aber auch der oben erwähnte Personenkreis kann sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern lassen.
Dabei sind alle gesetzlichen Krankenversicherung gleichermaßen dazu verpflichtet für die Verbesserung, Wiederherstellung und Erhaltung der Gesundheit des jeweiligen Mitglieds zu sorgen. Diese Leistungen sind im Sozialgesetzbuch verankert an die sich alle gesetzlichen Krankenkassen halten müssen.

Auch bei der GKV unterscheiden sich Leistungen

Darüber hinaus zahlen einige gesetzlichen Krankenversicherungen ihren Mitgliedern Zusatzleistungen und beteiligen sich beispielsweise an den Kosten für homöopathische Behandlungen. Gerade diese Bonustarife die sich sogar in der Teilbefreiung von Beiträgen niederschlagen kann, macht einen Wechsel der einzelnen Krankenkassen sinnvoll.

Dabei kann das Mitglied zwischen Ortskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen wählen. Manche dieser Krankenkassen nehmen jedoch nur Mitglieder bestimmter Berufsgruppen, Regionen oder Satzungen bei sich auf. Hier kann eine kurze Anfrage bei der zuständigen Krankenkasse Gewissheit verschaffen. Eine Übersich über die verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen findet man auf dieser Website.

Obwohl viele gesetzliche Krankenversicherungen über Bonustarife verfügen, sind die Beiträge grundsätzlich gleich. Diese sind abhängig vom Einkommen und werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt.

Selbständige die sich für eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden, müssen ihren Beitrag komplett tragen. Allerdings können Krankenkassen auch individuelle Zusatzbeiträge erheben und unterschiedliche Leistungskataloge haben. Deshalb lohnt sich hier ein Versicherungsvergleich der Leistungen und der Beiträge, den man auf der Webseite von Finanzberatung-Versicherungsvergleich.de erhalten kann.

Aber auch für sie lohnt sich die Mitgliedschaft vor allem wegen der Familienversicherung. Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten allen Familienangehörigen eines Mitglieds, die über kein eigenes Einkommen verfügen oder nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, die Möglichkeit der kostenlosen Mitversicherung an. Hier kann bares Geld gespart werden.

Krankenkassenbeiträge verändern sich jedes Jahr

Die Vereinheitlichung der Krankenversicherungsbeiträge besteht übrigens erst seit dem 01.01.2009. Zu diesem Zeitpunkt lagen sie bei 15,5 % und sind zum 01.07.2009 auf 14,9 % einheitlich gesunken, nur um dann wieder auf 15,5% anzusteigen. Höherverdienende Arbeitnehmer haben dabei einen kleinen Pluspunkt.

Für sie gilt eine Beitragsbemessungsgrenze bis zu der die Beiträge maximal abgezogen werden. Jedes weitere Einkommen wird für die Beitragsberechnung nicht berücksichtigt. Außerdem haben sie, wie oben schon erwähnt, nach drei Jahren die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln. Hier kann man sich auf der Webseite von Krankenversicherung-private.net über die private Krankenversicherung informieren.

Jedes Mitglied das sich für einen Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse entscheidet um mögliche Vorteile bei den Tarifen auszunutzen kann dies nach 18 monatiger Mitgliedschaft problemlos tun. In der Regel muss dafür eine Kündigungsfrist von 2 Monaten eingehalten werden.

Was bei der Festgeldanlage wichtig ist

Bei einer Festgeldanlage legt der Sparer sein Geld für eine bestimmte Zeit bei einem Geldinstitut fest an. Während dieser Zeit kann er nicht über sein Geld verfügen. Die Bank kann währenddessen mit dem Sparbetrag arbeiten und gewährt dem Anleger dafür Zinsen.

Die Zinshöhe ist bei einer Festgeldanlage daher vergleichsweise hoch. Schließlich geht das Geldinstitut kein Risiko ein. Sie muss nicht damit rechnen, dass der Investor frühzeitig über sein Geld verfügen möchte. Dabei einigen sich beide Parteien bei Vertragsabschluss über die Höhe der Zinsen.

Das Geldinstitut bietet dem Investor einen bestimmten Zinssatz an und dieser ist damit einverstanden oder eben nicht. Dabei richtet sich die Höhe der Zinsen grundsätzlich am Marktniveau. Sie bleibt während der Vertragslaufzeit konstant.

Angebote unbedingt vergleichen

Damit Sparer die bestmögliche Festgeldanlage finden, lohnt sich ein Vergleich über die verschiedenen Angebote, die man erhalten kann. Grundsätzlich liegen Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Aber nicht nur bei den Geldinstituten selber liegen Differenzen.

Ein weiterer Aspekt über die Zinshöhe ist die Anlagesumme und die Laufzeit. Je länger Festgeld angelegt wird, desto höher sind normalerweise die Zinsen und umgekehrt. Grundsätzlich sind auch kurze Laufzeiten von 3 Monaten möglich, aber auch längere Laufzeiten von 7 Jahren sind durchaus denkbar. Hier auf dieser Webseite erhält man weitere Informationen und kann eine fachliche Beratung zur richtigen Geldanlage anfordern.

Der Anleger kann seine Laufzeit zwischen den angebotenen Variablen wählen. Gewöhnlich sind monatliche oder jährliche Staffelungen möglich. Allerdings ist hier Vorsicht geboten! Auch wenn längere Laufzeiten mit höheren Zinsen locken, sollten sich Anleger darüber im Klaren sein, dass sie währenddessen nicht über ihr Geld verfügen können.Manche Geldinstitute sehen auch Mindest- oder Höchstbeträge für die Festgeldanlage vor. Investoren können also nur innerhalb dieser Spanne einen Geldbetrag anlegen.

Neukunden werden bevorzugt

Aber auch andere Gesichtspunkte sollten beim Geld anlegen bezüglich der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden. Viele Geldinstitute versuchen Neukunden durch besondere Optionen zu locken. Diese besonders attraktiven Konditionen sind oft lukrativ. Es lohnt sich daher, auch einmal einen Blick nach links oder rechts zu riskieren.

Sicherlich bietet die Hausbank vor Ort viele Vorteile. Dennoch kann eine Festgeldanlage bei einem anderen Geldinstitut wesentlich höhere Erträge einbringen. Wichtig bei einem Vergleich ist es neben der Verzinsung auch mögliche Gebühren anzuschauen. Viele Anbieter führen mittlerweile die Festgeldanlage gebührenfrei.

Die sicheren Geldanlage Möglichkeiten

Eine Festgeldanlage ist vor allem für sicherheitsorientierte Investoren geeignet. Sie wissen bereits bei Vertragsabschluss mit welchem Geld sie am Ende der Laufzeit rechnen dürfen. Zinsschwankungen müssen sie nicht befürchten.

Das hat Vorteile bei einem sinkenden Zinsniveau, hat aber auch Nachteile, wenn der Zinssatz am Markt steigt. Eine gute Übersicht über die möglichen Geldanlagen kann man auf der Webseite von Geld-anlegen.eu finden.

ann würde der Sparer einer Festgeldanlage nicht profitieren. Trotzdem ist und bleibt eine Festgeldanlage attraktiv. Das liegt letztlich auch an der Einlagensicherung. In dieser Höhe ist der Geldbetrag über die Bank abgesichert.

Wer eine Finanzberatung zur sicheren Geldanlage haben möchte, der kann mehr Informationen und eine Beratung hier auf der Webseite von Finanzberatung-Versicherungsvergleich.de unverbindlich und kurzfristig anfordern.